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18. Oktober

Brände bleiben für landwirtschaftliche Betriebe eines der wichtigsten Existenzrisiken!

Jeder fünfte Brand in Österreich betrifft einen landwirtschaftlichen Betrieb. Der durchschnittliche Schaden nimmt zu und ist mit Gewerbebetrieben gleichzusetzen. Vier Prozent der Brände verursachen dabei fast 60 Prozent der Brandschadensumme – die landwirtschaftlichen Großbrände sind überwiegend auf vier Zündquellengruppen zurückzuführen und könnten teils durch einfache Maßnahmen verhindert werden.

Der Strukturwandel und die Modernisierung der österreichischen Landwirtschaften schreiten voran und beeinflussen auch das Brandgeschehen. Die damit verbundene Technisierung führt zudem zu Verschiebungen bei den häufigsten Zündquellen. So hat zum Beispiel die Zahl der Heustockbrände deutlich ab- und jene der durch elektrische Energie ausgelösten Brände deutlich zugenommen. Laut einer Langfrist-Auswertung der Brandschadenstatistik der österreichischen Brandverhütungsstellen – sie berücksichtigt Brandgeschehen mit einem Mindestschaden von 2.000 Euro – gilt aber weiterhin die Faustregel, dass jeder fünfte Brand in Österreich in der Landwirtschaft entsteht. Angesichts der abnehmenden Zahl aktiv bewirtschafteter Landwirtschaften steigt das Brandrisiko des einzelnen Betriebes ebenso an wie der dabei durchschnittlich verursachte Schaden.

„Im Mittelwert der Jahre 2012 bis 2021 kam es jährlich zu rund 1.600 Bränden in der Landwirtschaft, die durchschnittliche Gesamtschadenssumme pro Jahr lag bei fast 60 Millionen Euro“, konkretisiert Ing. Günther Harsch, MSc, Geschäftsführer der NÖ Landesstelle für Brandverhütung. Eine Auswertung der Großbrände mit Schäden von mehr als 500.000 Euro brachte nun zutage, dass mehr als die Hälfte dieser Brandgeschehen auf vier Brandursachengruppen zurückzuführen ist: 20 Prozent der landwirtschaftlichen Großbrände gehen auf ortsfeste Elektroleitungen zurück, 15 Prozent entstehen im Bereich der Hackgutheizung und des Rauchfanges, weitere 11 Prozent werden durch Brandstiftung ausgelöst und 9 Prozent durch Elektroschäden bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Insgesamt wird damit deutlich, dass dem Brandschutz in der Landwirtschaft eine essenzielle Bedeutung zukommt. „Im schlimmsten Fall ist durch Großbrände auch der Verlust der Lebensgrundlage der betroffenen Landwirte verbunden“, betont Harsch: „Es geht um ihre Existenz! Der vorbeugende Brandschutz hat für sie daher traditionell einen hohen Stellenwert, doch gilt es weiterhin, am neuesten Stand zu bleiben, und Bränden im eigenen Betrieb aktiv vorzubeugen.“

Aus Sicht der Brandschutzexperten ist die Bewusstseinsbildung über das hohe Gefahrenpotenzial im landwirtschaftlichen Betrieb umso wichtiger. Eine Besonderheit bestehe hier etwa in der Vielzahl an leicht brennbaren Lagerungen, sodass sich ein Brand, der im Kleinen beginnt, rasch zu einem Großbrand ausbreiten kann. „Auch bei einem stufenweisen Aus- und Umbau von Wirtschaftsgebäuden muss unbedingt auf die Bildung und manchmal auch die Erhaltung von Brandabschnitten geachtet werden. Die brandschutztechnische Trennung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden ist ein absolutes Muss“, erklärt Harsch. Ebenso sei im Zuge der zunehmenden Automatisierung und Technisierung von landwirtschaftlichen Betrieben ein Augenmerk auf die Anpassung der elektrischen Anlage zu richten: „Durch den ‚rauen Betrieb‘ kann es zur Verschmutzung und vermehrt zu Schäden an Leitungen, Klemmstellen, Lampen oder anderen Teilen der elektrischen Anlage kommen, die – sofern sie nicht bemerkt und behoben werden – schließlich zur Brandentstehung führen.“

Ausgehend von den vier wichtigsten Zündquellengruppen für Großbrände in der Landwirtschaft ergeben sich ein paar grundlegende Sicherheitstipps, mit deren Befolgung das Gefahrenpotenzial deutlich reduziert werden kann.

Elektroanlagen und Leitungen

  • Elektroanlagen und Leitungen nur durch Fachpersonal installieren lassen.
  • Elektroinstallationen regelmäßig von Verschmutzungen reinigen und augenscheinlich überprüfen.
  • Wenn es durch Alterung oder sonstige Einwirkungen zu Schäden gekommen ist, müssen diese behoben werden.
  • Bei Verteilerdosen, Leuchten und ähnlichem – vor allem in staubigen Umgebungen – ist auf eine geschlossene Ausführung zu achten (Mindestausführung IP 54).
  • Fehlerstromschutzschalter zumindest zweimal im Jahr mit der Prüftaste prüfen.
  • Bei Überspannungsschutzeinrichtungen im Elektrohauptverteiler regelmäßig prüfen, ob diese ausgelöst haben. Falls ja, sind diese zu ersetzen. Die Ableiter schützen die elektrischen Anlagen bei indirektem Blitzschlag vor Schäden und sorgen beispielsweise dafür, dass Melk-, Fütterungs- oder Kühlanlagen auch nach einem Gewitter zuverlässig funktionieren.

Feuerstätten

  • Öfen dürfen nur nach Freigabe durch den zuständigen Rauchfangkehrer aufgestellt und betrieben werden.
  • Öfen und die Verbindungsstücke zum Rauchfang müssen regelmäßig nach den Herstellervorgaben gereinigt bzw. gewartet werden.
  • Die Umgebung des Ofens ist sauber und frei von brennbaren Lagerungen zu halten.
  • Der zuständige Rauchfangkehrer überprüft Öfen und Rauchfänge regelmäßig auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.

Abstellen und Einstellung von Kraftfahrzeugen

  • Traktoren und ähnliche kraftstoffbetriebene Fahrzeuge bzw. Maschinen sind im Wirtschaftstrakt nur in Garagen einzustellen. Garagen müssen Wände und Decken aus nichtbrennbaren Baustoffen mit 90 Minuten Feuerwiderstand aufweisen.
  • Es wird empfohlen, die Fahrzeuge bzw. Maschinen mit einem Batteriehauptschalter auszustatten, damit die Stromversorgung bei der Abstellung unterbrochen ist.
  • In freistehenden Nebengebäuden mit einer Grundfläche von maximal 1.200 m2 dürfen Traktoren, Mähdrescher, etc. eingestellt werden, sofern in diesen Gebäuden keine Stallungen und Aufenthaltsräume für Personen vorhanden sind. Als freistehend gilt ein Gebäude, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden zumindest 6 m und zur Grundgrenze zumindest 4 m beträgt.

Sicherheit vor Brandstiftern

  • Leicht brennbare Materialien möglichst nicht an Gebäudeaußenwänden lagern.
  • Auch bei Nebengebäuden und Objektteilen, die nicht direkt einsichtig sind, automatische Beleuchtungssysteme (Bewegungsmelder) installieren.
  • Gebäude und Zugänge versperren!

 

Im Ernstfall gut abgesichert sein

Landwirte zeigen viel Leidenschaft, um ihre Höfe in Schuss zu halten. Ein bäuerlicher Betrieb bedeutet aber nicht nur viel Arbeit, er ist zudem zahlreichen Gefahren ausgesetzt, wie wir gehört haben. Brände bringen neben finanziellem Schaden für viele Landwirte auch menschliches Leid, im Ernstfall sind sie existenzbedrohend. Eine weitere Gefahrenquelle stellt das Einstellen von überhitzten Maschinen in Scheunen dar.

Die Bereitschaft, sich zu versichern, ist gerade in der Landwirtschaft sehr hoch. Jeder Betrieb ist anders strukturiert, die Risiken daher ebenso vielfältig. Auf dem österreichischen Markt gibt es Versicherungen, wo Landwirte aus verschiedenen Bausteinen ihren ganz persönlichen bestmöglichen Schutz zusammenstellen können, die zu ihren Bedürfnissen passen. Um im Ernstfall wirklich gut abgesichert zu sein, ist auf folgendes zu achten:

  • „Ganz wichtig: Stimmen die Versicherungssummen in meiner Polizze (Zubau, neue Maschinen oder Investitionen wie Melkroboter, PV-Anlage mitversichert)? Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungspolizze auf Aktualität und ob alle Gebäude auf der Polizze angeführt sind. Gebäudeerweiterungen (z. B. PV-Anlage) oder Anschaffungen von neuen Maschinen bitte sofort melden, damit diese auch sicher gedeckt sind. Denn oftmals herrscht der Irrglaube, dass mit dem Unterversicherungsschutz im Schadensfall nach oben hin unbegrenzt geleistet wird.
  • Wir raten dazu, alle Feuerversicherungen bei nur einer Gesellschaft abzuschließen, dadurch wird ein Zahlungsstreit nach Schadenereignis zwischen den Versicherungen vermieden. Bei einer Rechtsschutzversicherung raten wir zu schauen, ob Versicherungsvertragsstreitigkeiten gegen das eigene Haus dabei sind.
  • Checken Sie, ob die Entsorgung nach einem Brand mit einer ausreichenden Versicherungssumme inkludiert ist. Diese ist oft sehr teuer und kann einen enormen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen. Hinweisen möchte ich vor allem auf eine Reservedeckung, welche gerade in Zeiten der Teuerung wichtig ist, da Mehrkosten durch Preissteigerungen entstehen können.
  • Wir raten auch zu einer Ausfalls- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung. Dadurch können Sie nach einem versicherten Feuerschaden Mehrkosten bzw. finanzielle Schäden so gering wie möglich halten.
  • Ein Unterversicherungsverzicht und der Einschluss von indirektem Blitzschlag sowie der groben Fahrlässigkeit zu 100 Prozent zählen heute zu den Standards einer guten Versicherung.
  • Wählen Sie einen Versicherungsberater Ihres Vertrauens. In diesem Fall geht es nicht um den Preis, sondern um eine sinnvolle Absicherung Ihres Betriebs. Ihr Berater hat Erfahrung und kann das Ausmaß der möglichen Schäden realistisch einschätzen.
  • Versicherungsnehmer haben gewisse Pflichten, insbesondere eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass Sie einen Schaden so gut wie möglich abwenden oder mindern müssen, indem Sie zum Beispiel Auflagen und Vorschriften einhalten. Ist ein Schaden eingetreten, melden Sie diesen umgehend schriftlich an Ihre Versicherung.
    Je früher die Versicherung vom Schaden erfährt, desto schneller kann eine Besichtigung erfolgen und die weitere Vorgangsweise abgestimmt werden.
  • Einige Versicherungen bieten für Sicherheitsvorkehrungen eine Belohnung (Nachlässe) z.B. Blitzschutzrabatt, Brandabschnittsbildungen, Heubelüftung etc.
  • Hoch aktuell: lassen Sie PV-Anlagen nur von dafür konzessionierten Unternehmen montieren, um die Brandgefahr zu minimieren.

 

> Infoblatt_Brandschutz-Landwirtschaft

> Brandschutz Checkliste für landwirtschaftliche-Betriebe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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