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10. Februar

„Rauchwarnmelder retten Leben“ – Niederösterreich setzt auf Prävention

Rund 15 Menschen kommen jedes Jahr in Niederösterreich bei Bränden ums Leben, die meisten davon im Wohnbereich und überwiegend durch giftige Rauchgase – nicht durch Flammen. Besonders betroffen ist die Altersgruppe 65+. Dabei könnten laut Expertinnen und Experten rund die Hälfte dieser Opfer heute noch leben, wäre ein Rauchwarnmelder installiert gewesen.

Mit der Informationskampagne „Rauchwarnmelder retten Leben“ rücken das Land Niederösterreich und seine Partnerorganisationen die Bedeutung funktionierender und normgerechter Rauchwarnmelder in den Mittelpunkt. Ein neu veröffentlichter Informationsfolder liefert klare, leicht verständliche Empfehlungen zu Auswahl, Installation, gesetzlicher Lage und Wartung.

Rauchwarnmelder: Geringe Kosten – große Wirkung

Bereits mit geringem finanziellem Aufwand lässt sich die Sicherheit im eigenen Zuhause erheblich steigern: Ein geeigneter Melder kostet im Schnitt rund 20 Euro. Für eine durchschnittliche Wohnung werden etwa 5 Melder empfohlen. Bei einer Lebensdauer von zirka 10 Jahren sind das umgerechnet nur 80 Cent pro Monat.

Wo müssen Rauchmelder installiert werden?

Empfohlen wird die Ausstattung aller Fluchtwege und Aufenthaltsräume: Gänge und Stiegenhäuser sowie Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer. Optimal ergänzt wird dies durch Melder in Nebenräumen, Keller oder Garage.

Normgerechte Geräte und jährliche Überprüfung

Rauchmelder sollen der ÖNORM EN 14604 entsprechen. Zur Auswahl stehen Langzeitmelder mit bis zu 10 Jahren Lebensdauer oder Batteriegeräte, die regelmäßig gewartet werden müssen.

Die jährliche Funktionsprüfung sollte idealerweise am Zivilschutztag – dem ersten Samstag im Oktober – erfolgen: draußen der Probealarm, drinnen der Rauchwarnmelder-Test.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Seit 2015 sind Rauchmelder in Neubauten Pflicht. Für ältere Gebäude gibt es zwar keine Nachrüstpflicht – dennoch wird dringend empfohlen, Wohnungen und Häuser freiwillig mit normgerechten Geräten auszustatten.

Da auch verpflichtende Melder nach maximal 10 Jahren ausgetauscht werden müssen, sollten Bewohner:innen von neueren Bauten ihre Rauchwarnmelder rechtzeitig kontrollieren.

Beratung vor Ort: Expertinnen und Experten unterstützen

Für persönliche Beratung stehen zahlreiche Anlaufstellen zur Verfügung, darunter die Rauchfangkehrer:innen, die Brandschutzexpert:innen der NÖ Landesstelle für Brandverhütung, Elektro-Fachbetriebe sowie die Zivilschutzbeauftragten der Gemeinden.

Der Informationsfolder entstand in einer Kooperation des Landes Niederösterreich, der NÖ Landesstelle für Brandverhütung, des NÖ Zivilschutzverbandes, der Landesinnungen der Rauchfangkehrer und der Elektrotechniker, des NÖ Landesfeuerwehrverbandes und des Landeskriminalamtes für Niederösterreich und kann bei der Landesinnung der Rauchfangkehrer und der NÖ Landesstelle für Brandverhütung kostenlos bezogen werden.

Am Foto vlnr: Landesinnungsmeister Rauchfangkehrer Matthias Vetiska, Landeskriminalamt NÖ, Abteilungsinspektor Hannes Pucher, Präsident NÖ Zivilschutzverband LAbg. Christoph Kainz, Geschäftsführer NÖ Brandverhütungsstelle Günther Harsch, LH-Stv. Stephan Pernkopf,
Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner, Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter Martin Boyer

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