Modul 2 - Brandschutzbeauftragter
Für die Organisation der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen kann in Betrieben – zB aufgrund behördlicher Vorschreibungen – die Einsetzung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich sein. Brandschutzbeauftragte sind geschulte Personen mit ausreichendem technischem Verständnis und einer Ausbildung gemäß der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117 O, welche die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrnehmen. Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars ist die Absolvierung der „Ausbildung zum Brandschutzwart – Modul 1“.
In diesem zweitägigen Seminar wird das fachliche Grundwissen über rechtliche Grundlagen, Brandgefahren, Brandverhalten von Bauprodukten und Baustoffen, Feuerwiderstand von Bauteilen, organisatorische Brandschutzmaßnahmen sowie technische Brandschutzeinrichtungen vermittelt.
Nach bestandener Erfolgskontrolle erhalten Sie den Eintrag der Ausbildung in ihren allenfalls vorhandenen Brandschutzpass. Mit Abschluss der Ausbildung für Brandschutzbeauftragte – Modul 2 können die Agenden des Brandschutzbeauftragten vorläufig übernommen werden. Für die formale Befähigung sind weiters die gegebenenfalls erforderlichen Brandschutztechnik- und nutzungsbezogenen Seminare zu absolvieren.
Die Gültigkeit dieser Ausbildung beträgt 5 Jahre ab Abschluss und ist durch den Besuch von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen zu verlängern.
Kursdauer: 2 Tage
VORAUSSETZUNG: Modul 1 – Brandschutzwart